MMK Kostenübernahme: Wer zahlt vor der Adipositas-OP?

Vor einer Adipositas-Operation verlangen viele Adipositaszentren zunächst ein MMK. Gemeint ist damit ein multimodales Konzept aus Ernährungstherapie, Bewegung und Verhaltensänderung beziehungsweise psychologischer Abklärung. Doch wer bezahlt das eigentlich? Müssen Patientinnen und Patienten mehrere Hundert Euro selbst tragen oder übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Denn „das MMK“ ist normalerweise keine einzelne Leistung, die komplett als Paket bei der Krankenkasse eingereicht wird. Stattdessen besteht es aus mehreren Bausteinen, für die jeweils andere Regeln gelten. Zusätzlich können ärztliche Untersuchungen und Termine im Adipositaszentrum dazugehören.

Wichtig ist deshalb: Klären Sie die Kostenübernahme immer vor Beginn schriftlich mit Ihrer Krankenkasse. Je nach Krankenkasse, Tarif und persönlicher Situation können sich die Zuschüsse deutlich unterscheiden.

Wer bezahlt die Ernährungstherapie im MMK?

Bei Adipositas ist die individuelle Ernährungstherapie in der Regel keine klassische Heilmittelverordnung, wie man sie zum Beispiel von der Physiotherapie kennt. Stattdessen kann die Krankenkasse die Beratung als ergänzende Leistung nach § 43 SGB V bezuschussen. Entscheidend ist dabei das Wort „kann“: Es handelt sich um eine Kann-Leistung. Es gibt also keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass jede Krankenkasse automatisch alle Kosten übernimmt. Viele Krankenkassen beteiligen sich aber an den Kosten. Manche zahlen einen festen Betrag pro Termin, andere übernehmen einen bestimmten Anteil oder bezuschussen nur eine bestimmte Zahl an Beratungen.

Der typische Ablauf sieht so aus: Zuerst benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese kann zum Beispiel die Hausarztpraxis, eine internistische Praxis oder das Adipositaszentrum ausstellen. Darauf sollten Ihre Diagnose und die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie stehen, zum Beispiel Adipositas und mögliche Begleiterkrankungen.

Danach brauchen Sie häufig einen Kostenvoranschlag und einen Nachweis über die Qualifikation der Ernährungsfachkraft. Diese Unterlagen reichen Sie vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend warten Sie auf die schriftliche Rückmeldung. Darin steht normalerweise, ob und in welcher Höhe sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

Nach den Beratungsterminen reichen Sie je nach Krankenkasse die Rechnungen und gegebenenfalls einen Teilnahmenachweis ein. Häufig zahlen Sie die Beratung zunächst selbst und erhalten danach den zugesagten Zuschuss zurück. Wenn eine Vorauszahlung schwierig ist, sollte vorab geklärt werden, ob eine andere Lösung möglich ist, bei der nur der Eigenanteil direkt gezahlt wird.

In meiner Praxis kosten 6 Termine inklusive Auswertung eines Ernährungstagebuchs derzeit 386 €. Viele Krankenkassen bezuschussen davon etwas mehr als 200 €. Wenn zum Beispiel 210 € erstattet werden, bleiben 176 € Eigenanteil. Auf 6 Monate MMK verteilt entspricht das knapp 30 € pro Monat.

Wer bezahlt den Bewegungsteil?

Beim Bewegungsteil ist die Situation etwas anders. Eine normale Mitgliedschaft im Fitnessstudio wird von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht einfach übernommen, nur weil sie für den Bewegungsteil des MMK genutzt werden soll.

Oft gibt es aber andere Möglichkeiten. Zum einen fordern nicht alle Adipositaszentren zwingend geleitete Kurse oder Vereinssport. Häufig reicht es, wenn Sie in Eigenregie Bewegung durchführen und diese in einem Bewegungstagebuch dokumentieren. Dazu können zum Beispiel Fahrradfahren, Schwimmen, Joggen oder Home-Workouts gehören. Was genau akzeptiert wird, sollte aber immer mit dem jeweiligen Adipositaszentrum abgesprochen werden.

Eine weitere Möglichkeit sind zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V. Dazu können zum Beispiel bestimmte Bewegungs-, Rücken- oder Aquakurse gehören. Je nach Krankenkasse werden solche Kurse teilweise oder vollständig bezuschusst. Häufig ist dafür eine regelmäßige Teilnahme erforderlich und am Ende muss eine Teilnahmebescheinigung eingereicht werden.

Außerdem kann Rehabilitationssport infrage kommen. Rehasport kann ärztlich verordnet werden, wenn er aufgrund einer Erkrankung oder körperlichen Einschränkung medizinisch notwendig ist. Wichtig: Bei bewilligtem Rehasport dürfen für die eigentliche Teilnahme keine verpflichtenden Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Mitgliedsbeiträge verlangt werden.

Erst klären, dann starten

Der wichtigste Fehler wäre, einfach mit kostenpflichtigen Maßnahmen zu beginnen und erst danach bei der Krankenkasse nachzufragen. Dann kann es passieren, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Der sicherste Weg ist deshalb:

  1. Fragen Sie zuerst im Adipositaszentrum nach, welche Maßnahmen und Nachweise für Ihr MMK konkret verlangt werden.
  2. Klären Sie danach, wer die einzelnen Leistungen anbietet und welche Kosten entstehen.
  3. Holen Sie die nötigen Unterlagen ein: ärztliche Bescheinigung, Kostenvoranschlag und Qualifikationsnachweis.
  4. Reichen Sie alles vor Beginn bei der Krankenkasse ein.
  5. Warten Sie auf die schriftliche Zusage.
  6. Starten Sie erst danach mit den kostenpflichtigen Maßnahmen.
  7. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen sorgfältig auf.

Besonders wichtig: Nicht jeder Präventionskurs und nicht jedes Sportangebot wird automatisch vom Adipositaszentrum als MMK-Nachweis anerkannt. Es bringt wenig, wenn die Krankenkasse einen Kurs bezuschusst, das Zentrum ihn später aber nicht als ausreichenden Nachweis akzeptiert.

Fazit: Oft wird ein Teil übernommen, aber selten alles automatisch

Beim MMK gibt es meistens nicht die eine Kostenübernahme für alles. Die Ernährungstherapie kann häufig nach § 43 SGB V bezuschusst werden, der Bewegungsteil kann je nach Situation über Eigenaktivität, Präventionskurse oder Rehasport abgedeckt werden. Trotzdem bleibt oft ein Eigenanteil übrig.

Entscheidend ist, dass Sie die Kostenübernahme vor Beginn schriftlich klären. So wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Unterlagen später benötigt werden.

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