Ja, zum Teil oder sogar komplett. Da ich als Ernährungsberater (DGE) zertifiziert bin, ist meine Therapie nach § 43 SGB V anerkannt. Sie erhalten von mir vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die gesetzlichen Kassen bezuschussen die Beratung in der Regel mit 50 bis 100 %. Die genaue Höhe der Kostenerstattung ist aber von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

