Krankenkassenzuschuss für die Ernährungsberatung
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse.
Für einen möglichen Zuschuss ist in der Regel eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
So funktioniert es
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen lassen
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie ausstellen.
Damit bescheinigt Ihr Arzt, dass eine Ernährungstherapie durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft medizinisch notwendig ist.
Oft haben Ärzte das Formular in der Praxis. Ansonsten findet sich hier ein Link zum Download. Wichtig für den Arzt oder die Ärztin: Die Bescheinigung ist extrabudgetär.
2. Kostenvoranschlag anfordern
Auf Wunsch erhalten Sie von mir einen individuellen Kostenvoranschlag für die Beratung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit mir auf.
3. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
4. Rückmeldung der Krankenkasse abwarten
Die Krankenkasse informiert Sie darüber, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist.
5. Beratung wahrnehmen und Rechnung einreichen
Nach der Beratung zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Hinweis: Ein Zuschuss ist nicht automatisch garantiert. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse. Oft werden zwischen 50% und 85% der Kosten erstattet.
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